Wir beraten
- Unternehmen
- Gewerbetreibende
- Soloselbstständige
- Freiberufler
- Künstler
- Privatpersonen
schnell und unkompliziert auf
- Kommunaler Ebene
- Länderebene
- Bundesebene
- gegebenenfalls EU-Ebene
zur Erlangung von Coronahilfen
- Entschädigung nach dem § 31 Infektionsschutzgesetz – IfSG
- KfW-Darlehen
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
- Kurzarbeitergeld
- Stundung fälliger Steuern (Einkommen-, Gewerbe-, Körperschafts-, Energie-, Luftverkehrs-, Versicherungssteuer)
- Vollstreckungsaufschub Steuern (Einkommen-, Gewerbe-, Körperschafts-, Energie-, Luftverkehrs-, Versicherungssteuer)
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
- Änderung Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen auf quartalsweise
- Soforthilfeprogramme der Länder und des Bundes für Soloselbstständige und Freiberufler mit Zuschüssen/Darlehen
Liquiditätshilfen BERLIN der Investitionsban Berlin IBB
Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Soforthilfe Corona des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Soforthilfe Corona der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
etc.
- Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter
- Zahlungsaufschub für Verbraucherinnen und Verbraucher
- Stundung von Kredittilgungsleistungen
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht