Zuschüsse und Darlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler: Welche Hilfen sind in der Corona Krise möglich?


Wir unterstützen Sie
beim Auswählen und Beantragen der passenden Hilfen im Rahmen des Corona-Rettungsschirms der Bundesrepublik Deutschland

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. 

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Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an anfrage@coronaberatung.com
Wir beraten 

- Unternehmen
- Gewerbetreibende
- Soloselbstständige
- Freiberufler
- Künstler
- Privatpersonen

schnell und unkompliziert auf
- Kommunaler Ebene
- Länderebene
- Bundesebene
- gegebenenfalls EU-Ebene

zur Erlangung von Coronahilfen
- Entschädigung nach dem § 31 Infektionsschutzgesetz – IfSG
- KfW-Darlehen
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
- Kurzarbeitergeld
- Stundung fälliger Steuern (Einkommen-, Gewerbe-, Körperschafts-, Energie-, Luftverkehrs-, Versicherungssteuer)
- Vollstreckungsaufschub Steuern (Einkommen-, Gewerbe-, Körperschafts-, Energie-, Luftverkehrs-, Versicherungssteuer)
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
- Änderung Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen auf quartalsweise
- Soforthilfeprogramme der Länder und des Bundes für Soloselbstständige und Freiberufler mit Zuschüssen/Darlehen
  • Liquiditätshilfen BERLIN der Investitionsban Berlin IBB
  • Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Soforthilfe Corona des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
  • Soforthilfe Corona der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 
  • etc.
- Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter
- Zahlungsaufschub für Verbraucherinnen und Verbraucher
- Stundung von Kredittilgungsleistungen
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
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